Auch für die Übernahme der Kosten wurde eine Regelung getroffen.
So trägt das Land Hessen die Geschäftsstelle und stellt hierfür Räumlichkeiten sowie das Personal und die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung.
Die übrigen Vertragsbeteiligten übernehmen die Kosten für die anfallenden technischen und beratenden Dienstleistungen.