Kapitel II beschäftigt sich mit dem Thema Metadaten. In der entsprechenden Durchführungsbestimmung sind die Merkmale von Geodatensätzen und Geodatendiensten festgelegt.
Kapitel III heißt "Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten"; die zugehörige Durchführungsbestimmung definiert die Inhalte und die Strukturen von Geodaten, damit diese problemlos gemeinsam genutzt werden können.
In Kapitel IV geht es um Netzdienste; hier legt die Durchführungsbestimmung die webbasierten Funktionen des Zugangs zu Geodaten fest.
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