In den Pflichtenheften wird klar geregelt, was einzuhalten ist. Der Aufbau eines jeden Pflichtenhefts ist dabei stets gleich. Vier Teile sind zu unterscheiden:
1. Datenaufbereitung
Dieser Teil enthält alle Vorgaben zur Vorbereitung der Daten in einem Geoinformationssystem; er gibt also Antwort auf die Frage, welche Daten letztlich in welcher Form vorliegen sollen. Liegen die Ausgangsdaten beispielsweise in analoger Form vor, wird beschrieben, wie diese einzuscannen sind und zur Verfügung gestellt werden müssen. Außerdem sind in diesem Teil sämtliche Attributvorgaben aufgeführt.
Bei einigen Themen kann es darüber hinaus erforderlich sein, dass weitere Dokumente oder Bilder zur Verfügung gestellt werden müssen.
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